Das neue Waffengesetz #Update
March 9th, 2008 Posted in Pfadi News, SonstigesIch finde es ja schon ziemlich absurd das ich hier als Pfadfinder mich überhaupt damit auseinandersetzen muss, aber vor kurzem wurde im Bundestag wieder mal ein Gesetz beschlossen, dass das Potenzial hat millionen von Bundesbürgern zu kriminalisieren. Kernaussage des neuen Gesetzes ist ein Verbot für das führen von Messern
- bei einer feststehenden Klingen über 12cm
- bei Klappmessen mit ab einer Klingenlänge von 8,5 cm
- deren Klinge einhändig feststellbar ist
Der Grundgedanke hinter dem Gesetz ist nicht verkehrt, immer öfter werden Messer als Waffen benutzt. Ich mein wer gibt sich heute noch eine ordentliche Schlägerei, nein es muss ja gleich zugestochen werden. Dumm nur das mit einer 11 cm Klinge genau so gut jemand erstochen werden kann.
Es gibt da natürlich auch noch andere Formulierungen in dem Gesetz die wiederum. So darf man Messer weiterhin in einem geschlossenen Verhältnis mit sich führen das einen direkten Zugriff verhindert. Zum Beispiel ein verschließbares Handschuhfach. Ich bezweifle das ein Rucksack dazu gehört, aber wie so oft kann das bisher nicht so genau gesagt werden. Außerdem gibt es da noch einen interessanten Absatz, der besagt:
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn dasFühren der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, derBrauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Aha, seid ihr daraus schlau geworden? Ich nicht! Viele Messerhersteller sagen zwar in Stellungnahmen das es sich auf uns als Pfadfinder oder andere Menschen die ihr Hobby ausüben nicht auswirkt, aber man sollte schließlich auch bedenken das sie nur ihre Messer verkaufen wollen. Ich bezweifle zwar auch das der Streifenpolizist auf der Straße in Zukunft Pfadfindergruppen nach Messern filzt und die Klingenlänge mit dem Metermaß nachmisst, aber gehen wir einfach mal davon aus, es wäre so.
Hier mal ein Bild von einem Opinel das meinem sehr ähnlich ist. Klingenlänge normalweise: 8,5 cm = BÖSE!

Zum Glück ist bei mir die Spitze abgebrochen, deswegen habe ich Glück und mit 8,4 cm bin ich wieder ein braver Bürger. Vergleichen wir das mal mit einem Messer mit feststehender Klinge unter 12cm = GUT!

So und jetzt sagt mir mal: Mit welchem Messer wird ehr jemand abgestochen? Die Gewerkschaft der Polizei sieht das Ähnlich:
„Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen. Diese überschaubare Gruppe wird sehr schnell andere, ebenso gefährliche Stichwaffen mit sich führen, die aber nicht unter das Verbot fallen werden.”Was jetzt legal ist und was nicht vermag ich nicht zu sagen, jeder sagt was anderes und nicht mal die Abgeordneten im Bundestag sind sich so richtig einig was sie da nun wem verboten haben und was nicht. Es gibt jedoch berechtigte Gründe das bei Anglern, Pfadfindern und Co. das Gesetz allzu streng angewendet wird durch die Exekutive.
#Update: Unser Landesjugendreferent meinte gerade zu mir das “anerkannte Freizeitbeschäftigungen” durch das Führungsverbot von Messern nicht betroffen sind. Dies ist natürlich, wie der Rest des Beitrages keine Rechtsberatung, die darf nur ein Anwalt machen! Bitte verwendet die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen, da es möglich ist das hier unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben widergegeben worden sind. So ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt ![]()
5 Responses to “Das neue Waffengesetz #Update”
By Muckel on Mar 10, 2008
Die Frage ist nun auch, ob es die deutsche Gesetzgebung geschafft hat, dass wir uns einen anderen Vorfeierort für den Hamburger Singewettstreit suchen müssen. Denn der Anker auf dem Kietz ist mit den dortigen noch schärferen bedingungen wohl kein Ort mehr für uns.
By Moritz on Dec 27, 2009
Hi,
ich beschäftige mich grad mit dem Thema weil wir demnächst nen A-Kurs machen und ich hab da noch was dazu
1. Der VCP hat ne offizille Meldung zu dem Thema (findet man nur blöderweise über die Suche net *g*)
http://www.vcp.de/index.php?id=14&tx_ttnewstt_news=158&tx_ttnewsbackPid=3&cHash=38ca466fa4
die ebenfalls bestätigt, dass wir als Pfadis eine Ausnahme darstellen.
2. Glaube ich, dass die 8,5 cm Regelung anders gemeint ist.
Im Gesetzestext heist es:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen [Straftatbestand nach
§ 52 Abs.3 Nr. 1!]
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist
verboten:
1.4 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr.
2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt
1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausge-
nommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
– nicht zweiseitig geschliffen ist und
– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur
Schneide hin verjüngt;
1.4.2 feststehende Messer mit einem quer zur Klinge
verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden
(Faustmesser);
1.4.3 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
Ich würde behaupten, dass ein Opinell nicht zur Kategorie der Springmesser zählen.
Die Problematik der Einhandmesser ist auch nicht, dass man sie mit einer Hand arretieren (also feststellen kann, wie das beim Opinell der Fall ist), sondern, dass man sie mit einer Hand öffnen und dann feststellen kann.
Das kann ich bei meinem Opinell eigentlich nicht.
Wie gesagt, die Meldung vom VCP is da ganz gut.
Vielleicht konnte ich ja helfen
Gruß und Gut Pfad
Moritz Steinhauer
(Region Wetterau / Hessen)
By Moritz on Dec 27, 2009
Irgendwie will der Link nicht so ganz, nehmt den:
http://www.vcp.de/index.php?id=14&tx_ttnewstt_news=158&tx_ttnewsbackPid=3&cHash=38ca466fa4
By Moritz on Dec 27, 2009
Wieder nix, blöde BB-Codes
Dann geht über die Seite drauf:
http://www.pfadiblog.de/2008/03/26/neues-waffengesetz-und-pfadfinder/